Presseerklärung August 2020

Vertreter*Innen der Bürgerinitiative vor der Pressekonferenz am 05.08.2020

Zukunft für den Baerler Busch — Streit und Dialog

Seit September 2019 engagiert sich die Bürgerinitiative (BI) Der-Baerler-Busch-ist-bedroht für den Erhalt des Waldes Baerler Busch. Anlass war eine massive Durchforstung mit großen Kahlflächen.

Die zusätzliche Kennzeichnung vieler weiterer Bäume, die großflächige Baumfällungen (= Durchforstung) in naher Zukunft ankündigten, hat den gemeinsamen Widerstand begründet. Es folgte eine breite Öffentlichkeitsarbeit, Unterschriftensammlungen mit mehreren tausenden Unterschriften und Forderungen an Politik und den Regionalverband Ruhr (RVR) als Waldbesitzer. Mit der Unterstützung verschiedener Parteien wurde die BI in weitere forstwirtschaftliche Planungsgespräche des Baerler Busches durch den RVR einbezogen und angehört. Die geplanten Baumfällungen wurden durch den RVR zunächst zurückgestellt, sollen aber im Herbst 2020 fortgeführt werden. In bilateralen Gesprächen mit dem RVR, als auch in einer Arbeitsgruppe der Bezirksvertretung Duisburg/ Homberg/Ruhrort/Baerl mit weiteren Beteiligten, wurden u.a. die Forderungen der BI den Planungen des RVR gegenübergestellt und Meinungsverschiedenheiten kontrovers diskutiert.

Eine Zwischenbilanz mit Konsens und Dissens.

Die jetzt stattfindende Pressekonferenz will eine Zwischenbilanz ziehen, die Gemeinsames, aber auch weiterhin Trennendes feststellen muss:

Erste Annäherungen zu mehr Waldschutz.

Positiv ist aus Sicht der BI zu vermerken, dass auf allen Seiten die Bereitschaft zum konstruktiven Dialog aktiv eingebracht wurde und der RVR sich in Teilen bewegt hat. Die Durchforstungsplanung wurde zeitlich gestaffelt und mit den Beteiligten weiter im Detail diskutiert. Ein Totholz- und Biotopbaumkonzept wurde vereinbart. Kronenholz soll bei Waldarbeiten im Wald verbleiben, um die Ansiedlung von Insekten, Vögeln und anderen Kleintieren zu fördern. Eine Brutvogelkartierung wird in die Planung von Bearbeitungs-flächen einbezogen und entsprechend berücksichtigt. Außerdem soll eine Waldentwick-lungsfläche ausgewiesen werden. Hier soll der Wald sich weitgehend selbst überlassen bleiben und menschliche Eingriffe minimiert werden. Altbäume sollen kartiert und geschützt werden, standortfremde Gehölze sollen minimiert, mögliche Fällungen zur Verkehrssicherheit juristisch auf ihre zwingende Notwendigkeit überprüft werden.

Durchforstungen – In Zeiten des Klimawandels ein Waldtod auf Raten.

Trotz dieser Übereinkünfte muss die BI auch auf einen wesentlichen Dissens hinweisen, der weiterhin im Raum steht und das bisher Erreichte deutlich überlagert:

Der Wald soll weiterhin durchforstet und wirtschaftlich genutzt werden, dabei soll die Durchforstung alle 5 Jahre wiederholt werden! Vor dem Hintergrund der jahrelang anhaltenden Dürre im Zuge des Klimawandels hat die BI ein Aussetzen der Baumfällungen für mindestens fünf Jahre gefordert. Dieser Sicht konnte sich der RVR nicht anschließen. Er hält unabdingbar an der wirtschaftlichen Nutzung des Waldes und der damit verbundenen Durchforstungsintensität fest.

Dies ist für die BI angesichts der dramatischen Entwicklungen der Wälder weder nachvollziehbar noch akzeptierbar. Die massive Trockenheit der letzten zweieinhalb Jahre setzt den Wald unter erheblichen Stress – ein zwingender Grund, den Wald vor weiteren Eingriffen und damit zusätzlichen Belastungen zu schützen.

Die BI fordert deshalb nach wie vor ein Aussetzen der Fällarbeiten, damit das Ökosystem Wald sich an die neuen Bedingungen anzupassen lernt, ohne durch weitere Eingriffe geschwächt zu werden. Denn die Folgen für den Baerler Busch liegen auf der Hand: Durch die Fällungen wird das schützende Kronendach des Waldes geöffnet. Der zunehmende Lichteinfall bewirkt ein verstärktes Austrocknen des Waldbodens, eine Schädigung der Humusschicht und seiner Kleinstlebewesen und provoziert Wachstumsimpulse der Bäume ohne ausreichende Wasserreserven. Alles zusammen steigert die Anfälligkeit für Krankheiten, Schädlingsbefall etc. Schon jetzt sind in Teilen der bereits bewirtschafteten Flächen diese Effekte zu beobachten.

Kontrolliertes Nichtstun als zeitgemäßer Umgang mit dem Wald

Die BI hält ein grundsätzliches Umdenken in der Bewirtschaftung des Baerler Buschs für zwingend erforderlich und drängt auf eine Förderung der Erholungs- und Schutzfunktion (Kühlung, Luftreinigung usw.) des Waldes durch minimale Eingriffe im Sinne des Waldschutzes ohne ökonomische Interessen. Dafür wird die BI aktiv einstehen und weiterhin den Dialog mit dem RVR suchen, sich aber gleichzeitig auch jenseits dieses Dialogs auf öffentlicher und politischer Ebene mit allen Möglichkeiten einer BI dafür einsetzen.

Der Baerler Busch ist ein Erholungswald mit Konsequenzen für den Umgang

Der RVR Ruhr Grün geht offensichtlich beim Baerler Busch von einem Wirtschaftswald aus und weist dieses auch im Forsteinrichtungswerk so aus. Tatsächlich ist der Baerler Busch aber vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, als Erholungswald der Stufe 1 klassifiziert:

Funktionsstufen:
Stufe 1: Die Schutz- oder Erholungsfunktion hat so große Bedeutung, dass sie die Waldbewirtschaftung bestimmt

(Quelle: https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html —-Waldfunktion —Erholungsfunktion —Erholungswald Stufe 1)

Das bedeutet, dass es ein behördliches Konzept für die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes geben muss, an dem mehrere Naturschutz- und Planungsbehörden beteiligt sein sollten, in dem der Erholungsfunktion ein Vorrang eingeräumt wird.

Wir haben hierzu von den Forstbehörden bisher keine Stellungnahme erhalten und müssen davon ausgehen, dass ein solches Konzept nicht existiert.

Die Diskrepanz zwischen Ministerium und RVR in der Einstufung als Erholungswald Stufe 1 und im Gegensatz dazu einem Wirtschaftswald gibt uns als BI die Möglichkeit, das Vorgehen von RVR Ruhr Grün gerichtlich überprüfen zu lassen, da die Zuordnung erhebliche Auswirkungen auf die Eingriffsmöglichkeiten in den Wald hat.

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