Stellungnahme April 2020

Es ist ruhig gewesen hier auf der Website – doch die Diskussionen rund um den Baerler Busch sind noch längst nicht zuende. Obwohl dies von den Medien gerne so suggeriert wird.

Auch in Zeiten von Corona arbeitet die Bürgerinitiative weiterhin auf Hochtouren für den Schutz unseres Waldes. Hier finden Sie die aktuelle Stellungnahme der Bürgerinitiative, welche vergangene Woche an die Arbeitsgemeinschaft Baerler Busch übergeben wurde. Zu einer Einigung ist es noch nicht gekommen.


Für die ökologische Stärkung des Baerler Busches und den Aufbau eines Erholungswaldes – Stellungnahme der Bürgerinitiative zu den für 2021 geplanten Holzwirtschaftsmaßnahmen im Baerler Busch

Nachdem mittlerweile auf rund 2/3 der Fläche des Baerler Busches in einem Zeitraum von 2 Jahren intensive holzwirtschaftliche Maßnahmen mit mehreren erheblichen Kahlschlägen durchgeführt wurden, sind offensichtlich ab 2021 weitere Maßnahmen als intensive Holzwirtschaft geplant. Diese wird sowohl von den Bürgern als Nutzern des Waldes als auch von den Naturschutzverbänden abgelehnt, da sowohl der Erholungswert des Waldes als auch der Wert für den Artenschutz erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird und wurde. Aussagen dahingehend, dass ein Wald nach forstwirtschaftlichen Maßnahmen halt ein wenig „gerupft“ aussieht und das dieses unvermeidbar ist, wird entschieden entgegengetreten. Die umfangreiche Zerstörung des Waldes erfolgt durch den Einsatz großer Maschinen, deren einziger Rechtfertigungsgrund eine möglichst hohe wirtschaftliche Effizienz ist.

Der RVR ist dem Gemeinwohl verpflichtet und nicht dem Selbstzweck

Die Kommune hat den RVR und damit Ruhr Grün mit dem Erwerb und der Pflege und Unterhaltung des Baerler Busch beauftragt. Dieses zum Zweck der Sicherstellung des Naturhaushaltes und des Erholungswertes des Waldes. Der RVR und Ruhr Grün werden im Wesentlichen aus den Steuermitteln der Bürger finanziert. Die Satzung sieht als Aufgabe des RVRs den Erhalt der Landschaft vor. Die Vorstellung, dass Ruhr Grün der Waldeigentümer ist und damit über die Art der Nutzung, die Zweckbestimmung des Waldes und die Art der Bewirtschaftung alleinig entscheidet mutet deshalb mehr als befremdlich an. Die Mehrheit der Bürger*innen und Besucher*innen des Baerler Busches wünscht die Art und Weise der Bewirtschaftung wie sie jüngst stattgefunden hat und nun weiter betrieben werden soll NICHT!

Erholungswald

Der Erholungswert des Waldes hat bereits in weiten Teilen erhebliche Einbußen erlitten. Aufgrund der Zerstörung der Waldstrukturen ist ein Verlassen der Wege in vielen Bereichen nicht mehr möglich, auch dieses gehört jedoch zur Waldnutzung dazu und ist insbesondere für das Sammeln von Waldfrüchten jeglicher Art als auch für das Naturerleben von Bedeutung. Der insbesondere an heißen Sommertagen verstärkt gesuchte kühlende Effekt des Waldes ist in den durchforsteten Flächen kaum noch zu finden!

Durchforstung des Baerler Busches im Kontext des Klimawandels

„Die Folgen des Klimawandels hinterlassen tiefe Spuren in unseren Wäldern. Wetterextreme wie Stürme, Hitzewellen und Dürreperioden treten in einer Häufigkeit und Intensität auf, wie sie die deutsche Forstwirtschaft noch nie erlebt hat.“1 Diese Position des RVR Ruhr Grün widerspricht diametral den forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Baerler Busch. Duisburg-Baerl war im Jahr 2019 einer der Hitzehotspots in Deutschland. Durch die bisherigen Fällmaßnahmen wurde der Baerler Busch – nicht nur in den Kahlschlagbereichen – in seiner ökologischen Schutzfunktionen erheblich geschwächt. So hat sich das Waldklima durch die starken Auslichtungen in vielen Bereichen stark verändert. Das direkte Sonnenlicht auf dem Waldboden führt zur Austrocknung der oberen Bodenschichten, höheren Temperaturen und zum vermehrtem Aufwuchs von Jungpflanzen die nicht nur verstärkt Wasser zehren sondern zudem auch vermehrt aus der lichtbedürftigen Traubenkirsche bestehen, die ja als Neophyten von geringem Wert für den Naturhaushalt bekämpft werden soll. Die Austrocknung hat bereits zum Absterben junger Aufforstungsmaßnahmen geführt, da die Niederschlagsmengen deutlich nachgelassen haben und diese andauernde Klimaveränderung offenbar keinen Widerhall in den Konzepten einer nachhaltigen Bewirtschaftung gefunden hat.

Ökologische Gefährdung des Waldes

Auf den durchforsteten Flächen finden sich dagegen immer mehr ältere Bestandsbäume, die in Folge der Durchforstungen abgestorben sind. Dieses ist sowohl Folge der Bodenzerstörungen durch die Anlage neuer Rückegassen, der direkten Beschädigungen von Wurzeln als auch als Folge der Veränderung der lokalen Klimabedingungen zu sehen. Gestresste Bäume sind für Schädlinge aufgrund des Austritts von bestimmten Gasverbindungen über die Blätter zu erkennen und werden deshalb bevorzugt befallen. In den letzten Jahren waren hiervon vor allem die Fichten betroffen, die in Folge eines Borkenkäferbefalls abgestorben sind. Im Baerler Busch ist dieses nur bei einem Teil der Fichten eingetreten. Kaum vorzufinden war der jetzt bereits wieder schwärmende kleine Buchenborkenkäfer. Eine Durchforstung der Buchenbestände im Baerler Busch in der beabsichtigten Menge wird zweifelsohne die Buchen unter Stress setzen. Kommt hier noch einmal eine längere Trockenphase hinzu, ist ein massenhafter Befall, wegen der o.g. Umstände zu erwarten. Nach den massiven forstwirtschaftlichen Eingriffen in den letzten Jahren muss sich der Baerler Busch erst ökologisch stabilisieren, bevor weitere forstwirtschaftliche Maßnahmen realisiert werden können. Deshalb fordern wir ein fünfjähriges Moratorium für alle großflächigen forstwirtschaftlichen Eingriffen.

Die Art der „Waldpflege“ deutet auf primär wirtschaftliche Interessen hin

Dass die Art der Bewirtschaftung vor allem auf holzwirtschaftliche Erträge abzielt und nicht auf die Entwicklung eines gesunden Altbaumbestandes mit einem hohen Wert für den Naturhaushalt und die Erholungsnutzung, ist an einer Reihe von Merkmalen abzulesen.

  1. Zum einen ist zu erkennen, dass sehr verstärkt Bäume zu Fällung ausgezeichnet werden, die im Bestand die stärksten Wuchsleistungen erzielt haben. Aus pflanzensoziologischer Sicht macht es wenig Sinn, die konkurrenzstärksten Individuen eines Kollektives zu entnehmen, da dadurch das Gesamtkollektiv in der Entwicklung geschwächt wird und langfristig degeneriert. Es würde im Hinblick auf eine Entwicklung eines Bestandes mit einer hohen Zahl von Altbäumen sinnvoller sein die bereits weiter entwickelten Bäume zu fördern und stattdessen die Individuen, die im Wuchs zurückbleiben zu entnehmen.
  2. Die Vielzahl an Rückegassen und vor allem auch an neuen Rückegassen führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Waldbodens mit negativen Auswirkungen auf den Bestand und ist nur sinnvoll wenn auch in Zukunft weiter in dieser Intensität bewirtschaftet werden soll.
  3. Es werden vor allem die Baumarten entnommen, die derzeit noch verkäuflich erscheinen, während Baumarten die am Markt keine hohen Preise erzielen, wie z.B. die Kiefer, verbleiben.
  4. Die letzten Aufforstungen erfolgten in einer Zusammensetzung von Douglasie und Küstentanne, ein Kombination, die maximale wirtschaftliche Erträge erbringt, jedoch für den Naturhaushalt fast bedeutungslos ist – Es stellt sich die Frage, mit welcher Zielsetzung die Priorisierung dieser Baumarten erfolgt ist?

Angesichts des Einbruchs der weltweiten Holznachfrage im Kontext der Corona-Krise erscheint es auch aus wirtschaftlicher Sicht unverantwortlich, wertvolle ökologische Ressourcen für Schleuderpreise zu verkaufen. An den meterhohen Poltern (welches nun bereits teilweise seit über zwei Jahren lagert) an den Wegrändern wird deutlich, dass für dieses Holz zurzeit gar kein Bedarf besteht, unabhängig davon ob dies bereits verkauft wurde oder nicht. Heißt im Umkehrschluss auch, dass die Bäume weiterhin hätten erhalten bleiben und für ein besseres Klima zur Verfügung stehen können.

Insgesamt widerspricht dies den proklamierten Vorstellungen des RVR Ruhr Grün; „Unser erklärtes Ziel ist ein stabiler und gesunder Wald mit einer guten Mischung junger und alter, dicker und dünner Bäume verschiedener Arten.“2

Wir fordern die Reduzierung der forstwirtschaftlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Erholungs-, der Artenschutz, der Klimaschutz-, der Immissionsschutz- und der Wasserschutzfunktionen des Baerler Busch. Dieses beinhaltet eine Reduzierung der Bestandspflege auf das unbedingt notwendige Maß, wie z.B. das Auslichten enger Jungbaumbestände in selektiver Durchforstung.

Waldentwicklungsflächen

Häufig wurde in den Diskussionen um die Bewirtschaftung das Waldbaukonzept des Landes NRW angeführt. Danach wären jedoch auch 10% des Waldes als Flächen mit natürlicher Entwicklung auszuweisen. Für den 330 ha großen Baerler Busch bedeutet dies eine Flächen von 33 ha. Dies kann letztlich nur noch auf den Flächen erfolgen, die von den neueren holzwirtschaftlichen Maßnahmen noch nicht betroffen sind. Deshalb fordert die Bürgerinitiative den Erhalt einer Waldentwicklungsfläche von ca. 30 % des nördlichen Teils, da nur noch in diesem Teil die Voraussetzungen für eine adäquate Waldentwicklungsfläche existieren. In diesen Waldflächen soll zukünftig keine wirtschaftliche Holznutzung mehr stattfinden. Es sollten insbesondere strukturreiche Bereiche mit älteren Stieleichen und Buchen ausgewählt werden.

Verkehrssicherheit legitimiert keine sinnlosen Baumfällungen

Ein Wort noch zur Verkehrssicherheit: Nach wiederholter Rechtsprechung des BGH ist die Herstellung der Verkehrssicherheit im Wald nur an öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. Dazu zählen die Wirtschaftswege ausdrücklich nicht! Auch eine sehr vorsichtige Interpretation der Rechtsprechung rechtfertigt keineswegs eine vorauseilende Herstellung von Verkehrssicherheit im Bereich von Wegen bis 30 m in den Wald hinein. Es ist auffällig wie oft der Begriff der Verkehrssicherungspflichten hier missbräuchlich genutzt wird um wirtschaftliche Maßnahmen zurechtfertigen zumal der RVR in verkehrssicherungspflichtigen Bereichen, etwa entlang vieler Radwege, nur selten regelmäßige Baumkontrollen durchführt. Die wiederholt, auch während der Schutzzeiten, durchgeführten Maßnahmen, wie etwa das Kappen oder das Fällen von Höhlenbäumen sind aus fachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen, hier handelt es sich mehrheitlich um völlige Fehleinschätzungen der tatsächlichen Bruchgefahren und um völlig unsinnige Sicherungsschnitte. Wenn auf Seiten Ruhr Grün so starke Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht und möglichen Haftungen bestehen, sollte man sich fragen, ob man geeignet ist, die mit einem Besitz verbundenen Verantwortungen zu tragen. Eine Kommune wäre nicht mehr handlungsfähig, wenn man mit solchen Maßstäben an die Verkehrssicherheit herangeht und von der Rechtsprechung werden diese Maßstäbe auch gar nicht angelegt. (Hierzu im Anhang: die Verkehrssicherungspflichten der Kommune)

Angesichts des Klimawandels muss die Priorität der Nutzungsfunktionen des Baerler Busches dringend verändert werden: Die wirtschaftliche Nutzfunktion muss in den Hintergrund treten und die Erholungs- und Schutzfunktionen (Kühlung, Luftreinigung usw.) müssen absolute Priorität erhalten. Deshalb fordert die Bürgerinitiative eine Widmung des Baerler Busches als Erholungswald, die Stärkung seiner ökologischen Schutzfunktion und eine dementsprechend deutlich reduzierte Bewirtschaftung. Sollte dieses mit den Zielen von Ruhr Grün nicht zu vereinbaren sein, ist dem RVR ein Angebot für die Überführung des Waldes in den Besitz der Stadt Duisburg zu unterbreiten. Dementsprechend sind die Zahlungen an den RVR dann zu reduzieren.

Zusammenfassend wird in dieser Stellungnahme deutlich, dass anders als einige politische Vertreter auch gegenüber der Presse verlautbaren, die BI noch weit davon entfernt ist, bei den bisherigen Gesprächen mit RVR/ Ruhr Grün ein konsensfähiges Ergebnis zu erkennen. Zudem kommen erhebliche Zweifel auf, inwieweit der RVR seiner kommunalen Verantwortung gerecht wird und die Bedarfe der Baerler Bevölkerung, die mit über 3.500 Unterschriften ihren Wunsch mehr als deutlich positioniert haben, entsprechend wahrnimmt. Sowohl diese Zweifel, als auch die Nichtwahrnehmung der Forderungen der BI, die durch die weiterhin geplante Bevorzugung der Forstwirtschaft im Baerler Busch durch RVR/ Ruhr Grün ihren Ausdruck findet, wird von der BI auch in einer eventuell geplanten Pressekonferenz bzw. Pressemitteilung dargestellt werden müssen

Duisburg Baerl, den 20.04.2020
Die BI: Baerler Busch ist bedroht

1 RVR Ruhr Grün (2019): Wald- und Freiflächen in guten Händen – Nachhaltig und zukunftsorientiert, S. 19.
2 Ebd., S, 9.

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